Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Lizenzbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Geschäftskunden
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt)
der Mydisplays GmbH für die Onlineplattform www.mydisplays.net, www.mydisplays.at und www.mydisplays.ch. Nachstehende Bedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Mydisplays GmbH und dem Vertragspartner/Auftraggeber sofern dieser ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB sind nur in Schriftform gemäß § 126 BGB wirksam.
Für alle Bestellungen über unseren Onlineshop gelten die nachfolgenden AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand April 2024
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Mydisplays GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachstehend „Auftraggeber“ genannt) sofern diese Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Für den Fall, dass es sich um den Erwerb einer Lizenz für das Produkt MYDnova handelt, gelten zusätzlich die „Lizenzbedingungen der Mydisplays GmbH für das Produkt MYDnova“. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Abweichende Regelungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt.
1.3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.4. Bei unserem, im Rahmen allgemeiner Werbemaßnahmen sowie auf der Onlinepräsenz www.mydisplays.net, www.mydisplays.at und www.mydisplays.ch eingeräumten Möglichkeiten zum Erwerb von Waren und Produkten handelt es sich nicht um verbindliche Angebote, sondern um unverbindlich uns aufzufordern, ein Angebot abzugeben.
1.5. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und der Auftragnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in diesem Sinne schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Lediglich Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB unterliegen der Schriftform gemäß § 126 BGB.
1.7. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Auftragnehmer kann die Bestellung des Auftraggebers durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Tage annehmen.
Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:
> Wenn der Auftraggeber Kreditkartenzahlung gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande.
> Wenn der Auftraggeber SEPA Lastschrift gewählt hat, kommt der Vertrag mit dem Zugang der Mitteilung zum Datum der Kontobelastung (Prenotification) zustande.
> Wenn der Auftraggeber die Zahlungsart PayPal gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
> Wenn der Auftraggeber die Zahlungsart Sofortüberweisung gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an die Sofort AG zustande.
2.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge eines Auftraggebers im Einzelfall abzulehnen.
3. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages
3.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
4. Preise und Vergütung
4.1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
4.2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
4.3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
4.4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seite des Auftragnehmers verfügbar sein.
4.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Auftragnehmer wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.6. Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfährt der Auftraggeber bei den Angeboten.
4.7 Kosten, wie z.B. Zölle oder Steuern, welche dadurch entstehen, dass Waren in ein Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschlandgeliefert werden, hat der Kunde zu tragen.
5. Zahlung
5.1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
5.2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
5.3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware einbehalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
5.4. Beim Versendungskauf (Ziffer 6.1.) trägt der Auftraggeber die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Auftraggeber gewünschten Transportversicherung. Die tatsächlich angefallenen Transortkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt ebenfalls der Auftraggeber.
5.6. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte, Bankeinzug, PayPal oder Sofortüberweisung.
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefert die Ware nach Zahlungseingang.
Nachnahme
Bei Auswahl der Zahlungsart Nachnahme fallen zzgl. 9,90 Euro als Kosten an.
Kreditkarte
Die Belastung der Kreditkarte des Auftraggebers erfolgt mit Abschluss der Bestellung.
Bei Auswahl der Zahlungsart "Kreditkarte" fallen zzgl. 2 Prozent des Kaufpreises als Kosten an.
Bankeinzug
Die Abbuchung des Kaufpreises von dem Konto des Auftraggebers erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer die Bestellung annimmt.
SEPA-Lastschrift
Sofern dem Auftragnehmer ein SEPA-Mandat erteilt wird, erfolgt die Zahlung per Einzug von dem Bankkonto des Auftraggebers. Die Kontobelastung erfolgt vor Versand der Ware. Über das Datum der Kontobelastung wird der Auftraggeber gesondert in einer Vorabankündigung informiert. Die Frist für die Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung (Pre-Notification-Frist) wird auf 3 Tage verkürzt.
PayPal
Der Auftraggeber kann den Rechnungsbetrag über den Onlineanbieter PayPal bezahlen. Dies erfordert naturgemäß eine Registrierung bei dem Onlineanbieter PayPal.
Sofortüberweisung
Der Auftragnehmer bietet auch Sofortüberweisung an. Dabei erhält der Auftragnehmer die Überweisungsgutschrift unmittelbar. Hierdurch beschleunigt sich der gesamte Bestellvorgang. Der Auftraggeber benötigt hierfür lediglich Kontonummer, Bankleitzahl, PIN und TAN. Über das gesicherte, für Händler nicht zugängliche Zahlformular der Sofort AG stellt Sofortüberweisung automatisiert und in Echtzeit eine Überweisung in dem Online-Bankkonto des Auftraggebers ein. Der Kaufbetrag wird dabei sofort und direkt an das Bankkonto des Händlers überwiesen. Dieser Service ist für den Auftraggeber als Kunde kostenlos, es fallen lediglich die Gebühren (Überweisungsgebühr) der jeweiligen Hausbank an. Bei Wahl der Zahlungsart Sofortüberweisung öffnet sich am Ende des Bestellvorgangs ein vorausgefülltes Formular. Dieses enthält bereits die Bankverbindung des Auftragnehmers. Darüber hinaus werden in dem Formular bereits der Überweisungsbetrag und der Verwendungszweck angezeigt. Der Auftraggeber muss nun das Land auswählen, in dem er sein Onlinebanking-Konto hat und die Bankleitzahl eingeben. Im Anschluss sind die gleichen Daten, wie bei Anmeldung zum Onlinebanking ein (Kontonummer und PIN) einzugeben. Die Bestellung ist durch Eingabe der TAN zu bestätigen. Direkt im Anschluss wird die Transaktion bestätigt. Grundsätzlich kann jeder Internetnutzer die Sofortüberweisung als Zahlungsart nutzen, wenn er über ein freigeschaltetes Onlinebanking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügt.
6. Lieferung; Abnahme
6.1. Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Der Auftragnehmer führt keine Lieferungen auf Inseln, welche in der Nord- oder Ostsee liegen, durch.
6.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
6.3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
6.4. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
6.5. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen werden nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware zurückgenommen, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
6.6. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, steht dem Auftragnehmer jederzeit das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist ebenfalls jederzeit berechtigt, von dem Auftraggeber die Beibringung einer Sicherheit (Vorauszahlung oder Bürgschaft) zu verlangen und bis zur Stellung einer solchen Sicherheit die Lieferung zurückzuhalten.
Selbstabholung
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Mydisplays GmbH, Industriestr. 8-10, 51399 Burscheid, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Mo. - Fr. von 8:30 bis 17:00 Uhr.
Packstation
Wir liefern nicht an Packstationen.
Pauschale: Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 0,5 % des Rechnungswertes der in Verzug befindlichen Leistung für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % zu verlangen.
Alle Aufwendungen: Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt die hierdurch entstehenden Aufwendungen (Lagerung, zusätzlicher Versand usw.) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
6.6. Für den Fall, dass das bestellte Produkt einer Abnahme bedarf, gilt das Produkt bereits dann als mangelfrei abgenommen, sofern der Auftraggeber das Produkt, ohne erheblichen Nachteilen ausgesetzt zu sein, in Gebrauch hat.
7. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung, Zurückbehaltung
7.1. Die gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Werden die gelieferten Waren durch den Auftraggeber zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Aufragnehmer, ohne, dass diesem hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Eigentumserwerb des Auftraggebers nach § 59 BGB ist ausgeschlossen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Waren verarbeitet, verbunden oder vermischt, wird der Auftragnehmer Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis der von ihm gelieferten Ware und der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung.
7.2. Dem Auftragsnehmer ist zur Einziehung der an den Auftragnehmer abgetretenen Forderung berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Zugleich ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Auftraggebers bekannt zu geben.
7.3. Der Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bzw. Gegenstände weder verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahme bzw. sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen und den Handlungen der Dritten zu Widersprechen.
7.4. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
7.5. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Auftragnehmer unbestritten oder anerkannt sind.
7.6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Auftragnehmer unbestritten oder anerkannt sind.
7.7. Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
8. Beanstandungen, Gewährleistungen
8.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
8.2. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Auftraggeber bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Auftraggebers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Auftragnehmer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tage ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Auftragnehmers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").
8.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung, und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Auftraggeber zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem nur unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
8.5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, stellen mithin keinen Mangel dar. Materialbedingte unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen ebenfalls nicht zur Reklamation. Der Auftragnehmer weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es naturgemäß zu Abweichungen der Darstellung und Wahrnehmung der Farben, welche online eingesehen werden können und jenen, welche letztlich als Endprodukt gedruckt werden, kommen kann. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck können auftreten, wenn der Monitor des Kunden anderweitig und nicht farbecht kalibriert ist. Schwarz / Weiß Ausdrucke können durch den Farbdruck einen geringen, handelsüblichen Farbstich enthalten. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.
8.6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
8.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber die fällige Vergütung bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
8.8. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
8.9. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9. Transportschäden
9.1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können. Transportschäden können nur innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Danach ist eine Anmeldung von Versandschäden leider nicht mehr möglich.
10. Haftung
10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angelieferte Ware nach deren Ablieferung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen.
10.2. Die Rüge eventueller Mängel hat entsprechend den Ausführungen in Ziffer 8.2. zu erfolgen. Für Mängel der Lieferung, einschließlich eventuellen Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
10.3. Dem Auftragnehmer steht ein Nachbesserungsrecht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu.
10.4. Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
a) ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
b) fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte,
c) natürliche Abnutzung,
d) fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
e) ungeeignete Betriebsmittel, Austauschstoffe, sofern sie nicht auf Veranlassung des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
10.5. Der Auftragnehmer haftet in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
10.6. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
10.7. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
10.8. Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung im Übrigen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11. Archivierung
11.1 Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
12. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht/Mitwirkungspflichten
12.1 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer, von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung auf das erste Auffordern freizustellen. Der Auftraggeber stimmt durch Übermittlung seiner Gestaltungsvorlagen einer Verwendung des fertigen Werbemittels oder dessen Abbildung als Referenzmuster des Auftragnehmers zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt nach Abschluss einer Produktion erfolgen.
12.2 Der Auftraggeber bestätigt mit dem Vorgang des Hochladens von Bilddaten, dass er das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung dieser Daten besitzt.
12.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dateien im Format pdf. bis max. 200 MB pro Datei über die Internetseite des Auftragnehmers in das entsprechende Konfigurationsprogramm hochzuladen. Andere Formate sind vorab mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftraggeber, dass die jeweilige Datei mit einer Mindestauflösung von 120 dpi hochgeladen wird.
12.4 Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Dateien und deren Inhalte, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Vertragsausführung zur Verfügung gestellt werden, nicht gegen geltende Rechte verstoßen.
12.5 Der Auftraggeber garantiert insbesondere,
a) dass keine illegalen Gewalt verherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen Vorlagen, Materialien und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten; pornographische Vorlagen, Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren und auch keine diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter an den Auftragnehmer übersendet werden;
b) dass keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Regelungen der §§ 184 ff StGB (Verbreitung von Pornografie), 185 ff StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung) sowie für die Bestimmungen des Jugendmedienschutz- Staatsvertrages;
c) dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an den Auftragnehmer übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
13. Leistungen Dritter
13.1. Vom Auftragnehmer eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer eingesetzten freien Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ausschließlich mit der Mitwirkung des Auftragnehmers mit Projekten zu beauftragen.
14. Verjährung
14.1. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 12 Monate.
15. Vertragstextspeicherung
15.1. Der Auftragnehmer speichert den Vertragstext und sendet dem Auftraggeber die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch auf der Webseite des Auftragnehmers eingesehen und heruntergeladen werden. Vorangegangene Bestellungen können vom Auftraggeber in dem auf der Webseite bereitgestellten Kunden-Login-Bereich eingesehen werden.
16. Vertragssprache
16.1. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
17. Verhaltenskodex
17.1. Folgenden Verhaltenskodizes hat sich der Auftragsnehmer unterworfen:
Trusted Shops Qualitätskriterien
https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Leverkusen. Unbeschadet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber auch am Gerichtsstand seines Geschäftssitzes zu verklagen
18.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Burscheid, der 12.08.2022
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Privatkunden
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt)
der Mydisplays GmbH für die Onlineplattform www.mydisplays.net,www.mydisplays.at und www.mydisplays.ch. Nachstehende Bedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Mydisplays GmbH und dem Vertragspartner/Auftraggeber sofern dieser ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist. Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB sind nur in Schriftform gemäß § 126 BGB wirksam.
Für alle Bestellungen über unseren Onlineshop gelten die nachfolgenden AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand April 2024
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Mydisplays GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachstehend „Auftraggeber“ genannt) sofern diese Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind. .Für den Fall, dass es sich um den Erwerb einer Lizenz für das Produkt MYDnova handelt, gelten zusätzlich die „Lizenzbedingungen der Mydisplays GmbH für das Produkt MYDnova“. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Abweichende Regelungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt.
1.3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.4. Bei unserem, im Rahmen allgemeiner Werbemaßnahmen sowie auf der Onlinepräsenz www.mydisplays.net, www.mydisplays.at und www.mydisplays.ch eingeräumten Möglichkeiten zum Erwerb von Waren und Produkten handelt es sich nicht um verbindliche Angebote, sondern um unverbindlich uns aufzufordern, ein Angebot abzugeben.
1.5. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und der Auftragnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in diesem Sinne schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Lediglich Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB unterliegen der Schriftform gemäß § 126 BGB.
1.7. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Auftragnehmer kann die Bestellung des Auftraggebers durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Tage annehmen.
Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:
> Wenn der Auftraggeber Kreditkartenzahlung gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande.
> Wenn der Auftraggeber SEPA Lastschrift gewählt hat, kommt der Vertrag mit dem Zugang der Mitteilung zum Datum der Kontobelastung (Prenotification) zustande.
> Wenn der Auftraggeber die Zahlungsart PayPal gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
> Wenn der Auftraggeber die Zahlungsart Sofortüberweisung gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an die Sofort AG zustande.
2.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge eines Auftraggebers im Einzelfall abzulehnen.
3. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages
3.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
4. Preise und Vergütung
4.1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. In den Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in den angegebenen Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen worden ist.
4.2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
4.3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Andrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
4.4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seite des Auftragnehmers verfügbar sein.
4.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Auftragnehmer wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.6 Kosten, wie z.B. Zölle oder Steuern, welche dadurch entstehen, dass Waren in ein Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geliefert werden, hat der Kunde zu tragen.
5. Zahlung
5.1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug zu erfolgen.
5.2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
5.3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware einbehalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
5.4. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte, Bankeinzug, PayPal oder Sofortüberweisung.
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefert die Ware nach Zahlungseingang.
Kreditkarte
Die Belastung der Kreditkarte des Auftraggebers erfolgt mit Abschluss der Bestellung.
Bankeinzug
Die Abbuchung des Kaufpreises von dem Konto des Auftraggebers erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer die Bestellung annimmt.
SEPA-Lastschrift
Sofern dem Auftragnehmer ein SEPA-Mandat erteilt wird, erfolgt die Zahlung per Einzug von dem Bankkonto des Auftraggebers. Die Kontobelastung erfolgt vor Versand der Ware. Über das Datum der Kontobelastung wird der Auftraggeber gesondert in einer Vorabankündigung informiert. Die Frist für die Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung (Pre-Notification-Frist) wird auf 3 Tage verkürzt.
PayPal
Der Auftraggeber kann den Rechnungsbetrag über den Onlineanbieter PayPal bezahlen. Dies erfordert naturgemäß eine Registrierung bei dem Onlineanbieter PayPal.
Sofortüberweisung
Der Auftragnehmer bietet auch Sofortüberweisung an. Dabei erhält der Auftragnehmer die Überweisungsgutschrift unmittelbar. Hierdurch beschleunigt sich der gesamte Bestellvorgang. Der Auftraggeber benötigt hierfür lediglich Kontonummer, Bankleitzahl, PIN und TAN. Über das gesicherte, für Händler nicht zugängliche Zahlformular der Sofort AG stellt Sofortüberweisung automatisiert und in Echtzeit eine Überweisung in dem Online-Bankkonto des Auftraggebers ein. Der Kaufbetrag wird dabei sofort und direkt an das Bankkonto des Händlers überwiesen. Dieser Service ist für den Auftraggeber als Kunde kostenlos, es fallen lediglich die Gebühren (Überweisungsgebühr) der jeweiligen Hausbank an. Bei Wahl der Zahlungsart Sofortüberweisung öffnet sich am Ende des Bestellvorgangs ein vorausgefülltes Formular. Dieses enthält bereits die Bankverbindung des Auftragnehmers. Darüber hinaus werden in dem Formular bereits der Überweisungsbetrag und der Verwendungszweck angezeigt. Der Auftraggeber muss nun das Land auswählen, in dem er sein Onlinebanking-Konto hat und die Bankleitzahl eingeben. Im Anschluss sind die gleichen Daten, wie bei Anmeldung zum Onlinebanking ein (Kontonummer und PIN) einzugeben. Die Bestellung ist durch Eingabe der TAN zu bestätigen. Direkt im Anschluss wird die Transaktion bestätigt. Grundsätzlich kann jeder Internetnutzer die Sofortüberweisung als Zahlungsart nutzen, wenn er über ein freigeschaltetes Onlinebanking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügt.
6. Lieferung; Abnahme
6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist. Der Auftragnehmer führt keine Lieferungen auf Inseln, welche in der Nord- oder Ostsee liegen, durch.
6.2. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
6.3. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
6.4. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück.
Selbstabholung
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Mydisplays GmbH, Industriestr. 8-10, 51399 Burscheid, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Mo. - Fr. von 8:30 bis 17:00 Uhr.
Packstation
Wir liefern nicht an Packstationen.
Alle Aufwendungen: Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt die hierdurch entstehenden Aufwendungen (Lagerung, zusätzlicher Versand usw.) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
6.6. Für den Fall, dass das bestellte Produkt einer Abnahme bedarf, gilt das Produkt bereits dann als mangelfrei abgenommen, sofern der Auftraggeber das Produkt, ohne erheblichen Nachteilen ausgesetzt zu sein, in Gebrauch hat.
7. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung, Zurückbehaltung
7.1. Die gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Wird die gelieferte Ware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Waren verarbeitet, verbunden oder vermischt, wird der Auftragnehmer Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis der von ihm gelieferten Ware und der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung.
7.4. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
7.5. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Auftragnehmer unbestritten oder anerkannt sind.
7.6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Auftragnehmer unbestritten oder anerkannt sind.
8. Beanstandungen, Gewährleistungen
8.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
8.2. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Auftraggeber bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB).
8.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach der Wahl des Auftraggebers zur Nachbesserung, und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Auftraggeber zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem nur unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht und kein Recht die Vergütung zu mindern.
8.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
8.5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, stellen mithin keinen Mangel dar. Materialbedingte unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen ebenfalls nicht zur Reklamation. Der Auftragnehmer weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es naturgemäß zu Abweichungen der Darstellung und Wahrnehmung der Farben, welche online eingesehen werden können und jenen, welche letztlich als Endprodukt gedruckt werden, kommen kann. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck können auftreten, wenn der Monitor des Kunden anderweitig und nicht farbecht kalibriert ist. Schwarz / Weiß Ausdrucke können durch den Farbdruck einen geringen, handelsüblichen Farbstich enthalten. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.
8.6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
8.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber die fällige Vergütung bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
8.8. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
8.9. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9. Transportschäden
9.1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können. Transportschäden können nur innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Danach ist eine Anmeldung von Versandschäden leider nicht mehr möglich.
10. Haftung
10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angelieferte Ware nach deren Ablieferung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen.
10.2. Für Mängel der Lieferung, einschließlich eventuellen Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
10.3. Dem Auftraggeber steht ein Nachbesserungsrecht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu.
10.4. Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
a) ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
b) fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte,
c) natürliche Abnutzung,
d) fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
e) ungeeignete Betriebsmittel, Austauschstoffe, sofern sie nicht auf Veranlassung des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
10.5. Der Auftragnehmer haftet in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
10.6. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
10.7. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
10.8. Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung im Übrigen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11. Archivierung
11.1 Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
12. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht/Mitwirkungspflichten
12.1 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer, von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung auf das erste Auffordern freizustellen. Der Auftraggeber stimmt durch Übermittlung seiner Gestaltungsvorlagen einer Verwendung des fertigen Werbemittels oder dessen Abbildung als Referenzmuster des Auftragnehmers zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt nach Abschluss einer Produktion erfolgen.
12.2 Der Auftraggeber bestätigt mit dem Vorgang des Hochladens von Bilddaten, dass er das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung dieser Daten besitzt.
12.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dateien im Format pdf. bis max. 200 MB pro Datei über die Internetseite des Auftragnehmers in das entsprechende Konfigurationsprogramm hochzuladen. Andere Formate sind vorab mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftraggeber, dass die jeweilige Datei mit einer Mindestauflösung von 120 dpi hochgeladen wird.
12.4 Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Dateien und deren Inhalte, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Vertragsausführung zur Verfügung gestellt werden, nicht gegen geltende Rechte verstoßen.
12.5 Der Auftraggeber garantiert insbesondere,
a) dass keine illegalen Gewalt verherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen Vorlagen, Materialien und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten; pornographische Vorlagen, Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren und auch keine diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter an den Auftragnehmer übersendet werden;
b) dass keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Regelungen der §§ 184 ff StGB (Verbreitung von Pornografie), 185 ff StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung) sowie für die Bestimmungen des Jugendmedienschutz- Staatsvertrages;
c) dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an den Auftragnehmer übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
13. Leistungen Dritter
13.1. Vom Auftragnehmer eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer eingesetzten freien Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ausschließlich mit der Mitwirkung des Auftragnehmers mit Projekten zu beauftragen.
14. Verjährung
14.1. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate.
15. Vertragstextspeicherung
15.1. Der Auftragnehmer speichert den Vertragstext und sendet dem Auftraggeber die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch auf der Webseite des Auftragnehmers eingesehen und heruntergeladen werden. Vorangegangene Bestellungen können vom Auftraggeber in dem auf der Webseite bereitgestellten Kunden-Login-Bereich eingesehen werden.
16. Vertragssprache
16.1. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
17. Verhaltenskodex
17.1. Folgenden Verhaltenskodizes hat sich der Auftragsnehmer unterworfen:
Trusted Shops Qualitätskriterien
https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf
18. Anzuwendendes Recht
18.1. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
19. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gem. 312 g Abs. 1 BGB ist nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die Waren nach den Vorgaben des Auftraggebers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Burscheid, der 12.08.2022
Lizenzbedingungen der Mydisplays GmbH für das Produkt MYDnova
Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für das Produkt MYDnova und die damit in Verbindung stehende Geschäftsbeziehung zwischen der Mydisplays GmbH, Industriestr. 8-10, 51399 Burscheid – nachstehend „Lizenzgeber“ genannt – und deren Kunden – nachstehend „Lizenznehmer“ genannt, - nachstehend gemeinsam „die Parteien“ genannt -. Diese Lizenzbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Lizenzbedingungen abweichende Bedingungen des Lizenznehmers erkennt der Lizenzgeber nicht an, es sei denn der Lizenzgeber hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn der Lizenzgeber in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Es gelten die Lizenzbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Individuelle und ausdrückliche Vereinbarungen mit dem Lizenznehmer haben Vorrang vor diesen Lizenzbedingungen. Für deren Inhalt ist ein Vertrag oder die ausdrückliche Bestätigung in Textform seitens des Lizenzgebers maßgebend.
(3) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Regelungen, soweit sie in diesen Lizenzbedingungen nicht unmittelbar abgeändert werden.
Präambel
(1) Der Lizenznehmer plant den befristeten Einsatz von Softwareprodukten des Lizenzgebers in seinem Unternehmen. Der Lizenzgeber gewährt daher dem Lizenznehmer auf der Grundlage dieser Lizenzbedingungen für einen begrenzten Zeitraum den Gebrauch seiner Softwareprodukte und überlässt dem Lizenznehmer diese hierzu in ihrer jeweils neuesten verfügbaren Version.
Die vom Lizenzgeber bereitgestellten Softwareprodukte sind benutzerfreundlich, cloudbasiert und erlauben Unternehmen jeder Größe das minutenschnelle Einrichten von Digital Signage Screens. So können digitale Informationen aller Art auf digitalen Medien für Werbung, Besucherinformation oder interaktive Kommunikation bereitgestellt werden.
§ 1 Definitionen
(1) „Software“ ist das Produkt MYDnova in den jeweiligen Ausführungen „S“, „M“, „L“ und „XL“ inklusive der zugehörigen Dokumentation.
(2) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
§ 2 Umfang der Softwarebereitstellung
(1) Diese Lizenzbedingungen umfasst die auf die Laufzeit befristete Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren bedingungsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von § 3.
(2) Der Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer eine downloadbare Kopie der Software und der zugehörigen Dokumentation, u.a. eine Betriebsanleitung in digitaler Form. Für den Fall, dass die Software mittels Lizenzschlüssel geschützt ist, erhält der Kunde den Lizenzschlüssel ausschließlich für die Nutzung der Software wie in diesen Lizenzbedingungen und der Dokumentation näher bestimmt.
(3) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Lizenzbedingungen, können aber zwischen dem Lizenzgeber und -nehmer gesondert vereinbart werden.
§ 3 Rechteeinräumung
(1) Der Lizenznehmer erhält gegen Zahlung des Entgelts gemäß § 4 dieser Lizenzbedingungen das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im Umfang wie nach diesen Lizenzbedingungen eingeräumt. Die Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen von eigenerstellten Inhalten mittels der installierten Software.
(2) Der Lizenznehmer ist berechtigt pro Software einen Digital Signage Screen zu bespielen. Eine Software darf nicht dazu genutzt werden, mehrere Displays zu bespielen.
(3) Im Rahmen des Produkts MYDnova S, M, L und XL werden dem Lizenznehmer die nachstehenden Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt:
MYDnova S
• Digital Signage Systeme einfach bespielen & steuern
• Medien synchronisieren (Foto, Video, Webseiten)
• Folien & Darstellungen gestalten (Text, Content)
• Playlisten verwalten und steuern (Dauer, Zeiten)
MYDnova M
• Digital Signage Systeme einfach bespielen & steuern
• Medien synchronisieren (Foto, Video, Webseiten)
• Folien & Darstellungen gestalten (Text, Content)
• Playlisten verwalten und steuern (Dauer, Zeiten)
• Display Timer Add-on
• Socials Add-on (Instagram, Facebook, YouTube & X)
• Live Ticker Add-on
MYDnova L
• Digital Signage Systeme einfach bespielen & steuern
• Medien synchronisieren (Foto, Video, Webseiten)
• Folien & Darstellungen gestalten (Text, Content)
• Playlisten verwalten und steuern (Dauer, Zeiten)
• Display Timer Add-on
• Socials Add-on (Instagram, Facebook, YouTube & X)
• Live Ticker Add-on
• Website Interaction Add-on
• Touch Elements Add-on
MYDnova XL
• MYDnova L + weitere Pakete nach individueller Absprache
(4) Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen. Der Lizenznehmer hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk sichtbar anzubringen. Die Sicherungskopie ist nach Ende der Laufzeit zu löschen.
(5) Darüber hinaus ist der Lizenznehmer ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Lizenznehmers durch den Hersteller der Software oder den Lizenzgeber zugänglich gemacht werden.
(6) Über die in den Abs. 1 bis 4 genannten Fälle hinaus ist der Lizenznehmer nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
(7) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
(8) Verstößt der Lizenznehmer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Lizenzbedingungen erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Lizenzgeber zurück. In diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder dem Lizenzgeber auszuhändigen.
(9) Der Lizenznehmer garantiert insbesondere,
• dass keine illegalen Gewalt verherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten; pornographische Vorlagen, Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren und auch keine diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter mit Hilfe des Produkts verbreitet werden;
• dass keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Regelungen der §§ 184 ff StGB (Verbreitung von Pornografie), 185 ff StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung) sowie für die Bestimmungen des Jugendmedienschutz- Staatsvertrages;
• dass die Inhalte, die mit Hilfe des Produkts verbreitet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
(10) Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Garantieerklärung in § 3 Abs. (10) zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 nach sich. Gleichzeitig werden sämtliche im Rahmen dieses Lizenzbedingungen erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Lizenzgeber zurück. In diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder dem Lizenzgeber auszuhändigen.
§ 4 Entgelt, Fälligkeit und Verzug
(1) Das monatlich zu entrichtende Entgelt für die Gebrauchsgewährung entspricht dem jeweils gültigen Webshop-Preis der Software im Zeitpunkt des Erwerbs der Lizenz.
(2) Das monatlich zu entrichtende Entgelt für die Gebrauchsgewährung errechnet sich insbesondere aus den Gesamtanschaffungskosten für die jeweilige Softwarevariante zum Zeitpunkt des Erwerbs. Ändern sich die Gesamtanschaffungskosten des Lizenzgebers nach Abschluss dieser Lizenzbedingugen, insbesondere durch eine Veränderung der unverbindlichen Preisempfehlung des Softwareherstellers oder der Umsatzsteuer, ist der Lizenzgeber berechtigt, nach billigem Ermessen durch Erklärung in Textform anzupassen, jedoch nicht über den Umfang der Änderung hinaus. Beträgt die Änderung des zu entrichtenden Entgelts mehr als 5%, kann der Lizenznehmer durch schriftliche Erklärung binnen drei (3) Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Anpassung des Entgelts, eine außerordentliche Kündigung erklären.
(2) Das Entgelt wird für den jeweiligen Monat im Voraus am 3. Werktag nach dem jeweiligen Beginn der Rechteeinräumung eines jeden Monats fällig. Im ersten Monat der Laufzeit wird das Entgelt mit vollständiger Bereitstellung der Software fällig.
(3) Die Verzugszinsen betragen acht Prozent (8%) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
§ 5 Schutz der Software / Audit
(1) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.
(2) Der Lizenznehmer wird es dem Lizenzgeber auf dessen Verlangen hin ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der Software zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Lizenznehmer das Programm qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Lizenznehmer dem Lizenzgeber Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch den Lizenzgeber oder eine vom Lizenzgeber benannte und für den Lizenznehmer akzeptable Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermöglichen. Der Lizenzgeber darf die Prüfung in den Räumen des Lizenznehmers zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. Der Lizenzgeber wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung der erworbenen Lizenzanzahl gemäß § 3 Abs. (2) dieser Lizenzbedingungen oder eine anderweitige nicht-bedingungsgemäße Nutzung, so trägt der Lizenznehmer die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt die Kosten der Verkäufer. Alle sonstigen Rechte bleiben vorbehalten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit der Rechteeinräumung der Nutzung der Software erfolgt auf unbestimmte Zeit. Sie beginnt im Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs im Webshop des Lizenzgebers. Sie verlängert sich jeweils um einen Monat, sofern sie nicht vom Lizenznehmer oder dem Lizenzgeber mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen monatlichen Ende gekündigt wird.
(2) Das Recht zur Nutzung kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der den Lizenzgeber zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer Nutzungsrechte des Lizenzgebers dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Lizenzbedingungen gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung des Lizenzgebers hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
(3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(4) Im Falle einer Kündigung hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierte Software des Produkts von den Digital Signage Screens zu entfernen sowie dem Lizenzgeber gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach dessen Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.
§ 7 Instandhaltung
(1) Der Lizenzgeber leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Lizenzgeber wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen. Der Lizenzgeber genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Lizenznehmer telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
(2) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
§ 8 Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer vom Lizenzgeber übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Lizenzgebers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Lizenzgebers für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1, 2 vorliegen.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Lizenzgebers.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung der Nutzung der Software fort.
(2) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss dieser Lizenzbedingungen nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss dieser Lizenzbedingungen öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Lizenzbedingungen beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(3) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
(4) Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.500 nach sich. Weitergehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
§ 10 Sonstiges
(1) Der Lizenznehmer darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen nur nach schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers auf Dritte übertragen.
(2) Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Lizenzgebers statthaft.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
(4) Schriftform und schriftlich i.S.d. Vereinbarung umfasst ebenfalls die einfache elektronische Signatur z.B. via DocuSign.
(5) Auf diese Lizenzbedingungen ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
(6) Der Lizenznehmer und Lizenzgeber sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Lizenznehmer wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung des Lizenzgebers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(7) Erfüllungsort ist der Sitz des Lizenzgebers. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers, wobei dieser auch berechtigt ist, den Lizenznehmer an dessen Sitz zu verklagen.
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Der Lizenznehmer und Lizenzgeber werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Ziel dieser Lizenzbedingungen rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
April 2024
Teilnahmebedingungen Mydisplays Bonusprogramm
Geltungsbereich
Das Prämienprogramm wird von der Mydisplays GmbH, Industriestraße 8-10, 51399 Burscheid durchgeführt. Für die Teilnahme der Kunden am Mydisplays Bonus-Programm gelten die nachstehenden Teilnahmebedingungen. Voraussetzung für den Bezug von Mydisplays Bonuspunkte ist die Anerkennung dieser AGB. Der Teilnehmer
erkennt die Geltung der Bedingungen mit seiner ersten Aktivität, z. B. der Registrierung im Mydsiplays-Shop-System , spätestens jedoch mit der Ersteinlösung der Bonus-Punkte, an.
Teilnahmebedingungen
Anmeldung/Teilnahme: Das Mydisplays-Punkte-Programm sammelt für jedem registrierten Teilnehmer Bonuspunkte an. Teilnehmen können nur Kunden, die mit der Mydisplays GmbH
in aktiver Geschäftsbeziehung stehen. Die Punkte können nur von berechtigten Teilnehmern im Warenkorb eingelöst werden. Um Sie als Teilnehmer eindeutig zu identifizieren und die Kommunikation zum Punkte-Programm durchführen zu können, benötigen wir von Ihnen einige persönliche Daten. Diese werden bei Ihrer Anmeldung abgefragt und umfassen Ihre Adressdaten, Anrede, Vorname, Name, E-Mail, Benutzername und Passwort. Sie können alle Kontaktdaten zu Informationszwecken einsehen und bei Bedarf ändern oder löschen.
Sammeln von Bonus-Punkten: Aktuell wird für 100,– Euro Bruttowarenwert 1 Bonus-Punkt gutgeschrieben. Warenrücksendungen und Stornierungen führen zur Rückforderung von Bonus-Punkten und werden Ihrem Prämienkonto belastet. Mydisplays kann die Berechnungsgrundlage für Aktionen, Gutschriften und Erstattungen jederzeit anpassen. Werden Bonus-Punkte nicht eingelöst, so verfallen sie zum 31.12. den aktuellen Jahres ersatzlos.
Einlösung von Bonus-Punkten: Die Einlösung der Punkte wird über www.mydisplay.net im Warenkorb beantragt und erfolgt sofortige Preisreduzierung vom Warenkorbwert.
Änderungen der Teilnahmebedingungen: Mydisplays behält sich das Recht vor, das Mydisplays Bouns-Punkte-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder,
sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Des Weiteren behält sich Mydisplays vor, die vorliegenden Teilnahmebedingungen zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Einstellung vom Bonus-Punkte-Programm oder der Änderung der Teilnahmebedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen gilt als genehmigt, sofern eine Kündigung seitens des Teilnehmers nicht binnen 4 Wochen nach Mitteilung der Änderung erfolgt oder, wenn der Teilnehmer nach Ablauf der Frist weiter Bouns-Punkte sammelt.
Haftung und Gewährleistung: Für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit der Teilnahme am Mydisplayd Bonus-Punkte-Programm durch Mydisplays oder einen Erfüllungsgehilfen entstehen, ist die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist, mit Ausnahme von Ansprüchen aus gesetzlichem Produkthaftungsrecht, ausgeschlossen. Es gilt, soweit gesetzlich zulässig, deutsches Recht.
Datenschutz: Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden von den Betreibern zur Durchführung der Bonnus-Punkte erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen zur Durchführung des Bonus-Punkte Programms und zum Datenumgang finden sich unter https://www.mydisplays.net/bonuspunkte und unter https://www.mydisplays.net/datenschutzerklarung
Zu diesen Daten gehören insbesondere die vom Teilnehmer bei seiner Anmeldung und sodann im Laufe seiner Teilnahme angegebenen Daten („Stammdaten“) sowie die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme (insbesondere mit dem Sammeln und Einlösen von Punkten) anfallenden Daten („Programmdaten“).
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Mitherausgeber zur Verwaltung, Weiterentwicklung und Vermarktung von Bonus-Punkten als deren eigenem Programm kann erfolgen, wenn sich ein Teilnehmer über einen Mitherausgeber bei Bonus-Punkten angemeldet hat; in diesem Fall können die Stammdaten sowie die auf Leistungen des Mitherausgebers bezogenen Programmdaten des Teilnehmers an den Mitherausgeber übermittelt werden.
Über die vorgenannten Zwecke hinaus können personenbezogene Daten auf Grundlage einer vom Teilnehmer gesondert erteilten Einwilligung durch die Betreiber, Mitherausgeber und/oder Bonus-Punkt-Partnerunternehmen auch für weitere Zwecke (insbesondere die Zusendung von Informationen zu Bonus-Punkten oder von Angeboten der Betreiber, Mitherausgeber oder Bonus-Punkte-Partnerunternehmen einschließlich von Analysen zur Vorbereitung solcher Zusendungen) verarbeitet und genutzt werden.
Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei Bonus-Punkten finden sich in der Datenschutzerklärung. Dieserunter https://www.mydisplays.net/datenschutzerklarung abrufbar ist oder kann durch eine E-Mail an den Konzern-Datenschutzbeauftragten [email protected]
angefordert werden.
Mai 2024
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